Verbraucherinformation

VERBRAUCHERINFORMATION für unsere Maklerkunden
gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 EGBGB sowie Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung

Der Maklervertrag verpflichtet Alexander Horstmann Immobilien zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder zur Vermittlung eines Vertrages (z.B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag usw.) über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) als Gegenleistung für die Zahlung des Maklerhonorars („Maklercourtage“) durch den Maklerkunden. Alexander Horstmann Immobilien wird durch den Maklervertrag zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dies beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Bestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag, d.h. ohne Ausschließlichkeit in der Beauftragung des Maklers, erfüllt Alexander Horstmann Immobilien seine allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Bestandes (Bestandsdatei) ausgerichtet ist, ohne hierbei eine Verpflichtung zu werblichen Aktivitäten zu haben.

2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden

Alexander Horstmann Immobilien
Genehmigung nach § 34 c GewO durch den Kreisausschuss des Hochtaunuskreises
Ordnungsamt, Postfach 1941, 61289 Bad Homburg v.d.H., Telefon: 06172-999-4811
Sitz des Einzelunternehmens/Zustellanschrift:
Kaiser-Friedrich-Promenade 101, 61348 Bad Homburg v.d.H.
Telefon: 0 61 72 – 12 17 12
Telefax: 0 61 72 – 12 17 19
E-Mail: info@alexhorstmann.de
Internet: http://www.alexhorstmann.de

3. Maklercourtage

Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.

4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen

Alexander Horstmann Immobilien beginnt unverzüglich nach Abschluss des Maklervertrages mit der Erbringung der von ihm geschuldeten Dienstleistung. Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages) oder bis zum Wirksamwerden einer Kündigung des Maklervertrages erbracht.

5. Laufzeit des Maklervertrags

Die Laufzeit des Maklervertrages und dessen Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus der individuell geschlossenen Vereinbarung und den gesetzlichen Regelungen.

6. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr