Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote sind freibleibend und nur für den Empfänger bestimmt. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Der Empfänger kann sich nur darauf berufen, von einem Angebot bereits vorher Kenntnis gehabt zu haben, wenn er dies unverzüglich schriftlich mitteilt. Gerichtsstand ist Bad Homburg v.d.H.

Courtagesätze

Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages berechnen wir im Erfolgsfalle die im jeweiligen Immobilienangebot genannte Courtage.

Die jeweils vereinbarten Courtagesätze beinhalten 19 % gesetzliche Mehrwertsteuer.

Berechnungsgrundlage

Die Courtage wird vom gesamten Wirtschaftswert des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages berechnet. Hierunter ist bei Kaufverträgen der Kaufpreis zzgl. evtl. Nebenkosten, bei unbebauten Grundstücken (mit Erbbaurechten) der Verkehrswert des Grundstückes, bei Immobilien aus Zwangsversteigerung der Zuschlagpreis und bei Mietverträgen die vereinbarte Miete zu verstehen.